Warum digitale Barrierefreiheit nicht nur für Ihren Weberfolg entscheidend ist
Barrierefreies Webdesign: Die gesetzlichen Vorgaben 2025
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, welches erstmals umfassend auch private Webseiten betrifft. Ziel der neuen gesetzlichen Regelungen ist es, digitale Angebote für alle Menschen uneingeschränkt zugänglich zu machen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen oder anderen Nutzungseinschränkungen. Die Anforderungen orientieren sich an international anerkannten Standards (WCAG 2.1 Level AA) und beinhalten klare Vorgaben für Design, Technik und Inhalte.
Unternehmen, die ihre Webseiten nicht rechtzeitig anpassen, riskieren empfindliche Bußgelder und unzufriedene Kunden. Mit einer strukturierten, vorausschauenden Umsetzung sichern Sie sich hingegen Wettbewerbsvorteile und erreichen eine deutlich breitere Zielgruppe.
Überblick
Barrierefreies Webdesign - Bedeutung
Barrierefreies Webdesign bedeutet, digitale Inhalte so aufzubereiten, dass sie von allen Menschen gleichermaßen problemlos genutzt werden können – unabhängig von individuellen Einschränkungen wie Sehstörungen, Hörproblemen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Herausforderungen.
Ziel ist es, Webseitenbesuchernvolle Selbstständigkeit bei der Verwendung der Webseite zu bieten. Dies umfasst eine Reihe konkreter Maßnahmen:
- Alternative Texte (Alt-Tags) für Bilder, Grafiken und Buttons, um deren Inhalte per Screenreader zugänglich zu machen.
- Klare & intuitive Navigation, die vollständig über die Tastatur bedienbar ist, sodass Menschen, die keine Maus nutzen können, problemlos navigieren können.
- Optimierte Farbkontraste und skalierbare Schriftgrößen, um die Lesbarkeit für Personen mit Sehschwächen deutlich zu verbessern.
- Untertitel und Transkriptionen für multimediale Inhalte, um gehörlosen oder schwerhörigen Nutzern Zugang zu allen Informationen zu ermöglichen.
- Verständliche und klar strukturierte Texte, damit auch Personen mit kognitiven Einschränkungen alle Inhalte problemlos erfassen.
Gesetzliche Vorgaben: Was ändert sich 2025 durch das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Barrierefreiheitsrichtlinie um und erweitert die bisherigen Anforderungen, die bislang hauptsächlich öffentliche Webseiten betrafen, deutlich auf den privaten Sektor. Konkret bedeutet das ab dem 28. Juni 2025 für nahezu alle privatwirtschaftlichen Unternehmen mit digitalen Angeboten, insbesondere Webseiten und Apps, verpflichtend die Barrierefreiheitsstandards der WCAG 2.1 auf Level AA zu erfüllen.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Betroffen sind grundsätzlich alle privatwirtschaftlichen Webseiten, insbesondere wenn:
- Dienstleistungen oder Produkte online angeboten werden (z.B. Webshops, Buchungsplattformen, Online-Banking, Online-Services).
- Die Webseite eine kommerzielle Ausrichtung hat und öffentlich zugänglich ist.
Ausnahmen und Übergangsfristen
- Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und maximal zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind von den Regelungen ausgenommen.
- Für Webseiten, die bereits vor dem 28. Juni 2025 existieren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030.
Sanktionen bei Nichteinhaltung
Die Nichtbeachtung der neuen Vorschriften kann erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Bußgelder reichen je nach Schwere des Verstoßes von 10.000 Euro bis 50.000 Euro, in besonders schweren Fällen kann ein Bußgeld bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes erhoben werden.
Checkliste: So wird Ihre Webseite barrierefrei
Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit erfolgt schrittweise und strukturiert:
- Prüfen Sie Ihre Webseite mit professionellen Analysetools und Nutzerfeedback.
- Entwickeln Sie eine verbindliche Barrierefreiheitsstrategie.
- Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Bereich Barrierefreiheit.
- Passen Sie Inhalte (Texte, Bilder, Videos) barrierefrei an.
- Optimieren Sie Navigation, Kontrast und Bedienbarkeit.
- Führen Sie regelmäßige Nachkontrollen und Anpassungen durch.
Wir unterstützen Sie, bei Ihrem Weg hin zur barrierefreien Webseite!
Fazit - Möglichkeiten durch Barrierefreiheit
Das sollten Sie beachten!
Barrierefreies Webdesign ist zukünftig eigentlich keine Option mehr, sondern eine verbindliche gesetzliche Vorgabe, deren Nichteinhaltung teuer werden kann. Trotzdem stellt sich uns die Frage, wie die praktische Umsetzung und Überprüfung aussehen könnte. Wahrscheinlich läuft es ähnlich wie bei der Überprüfung der Cookie-Richtlinien – eigentlich ändert sich nicht.
Trotzdem sollten Webseiten immer schnell und leicht verständlich sein (s. minimalistisches Webdesign), der Nutzer sollte sich zurecht finden und einfach navigieren können, denn langsame und veraltete Webseiten nerven jeden. Unternehmen, die frühzeitig Ihre Webseite modernisieren profitieren langfristig.
Wie helfen Ihnen bei der Umsetzung:
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